Urteil Verguetung Von Bereitschaftszeiten Im Rettungsdienst Mit Mindestlohngesetz Vereinbar. Die vergütung von bereitschaftszeiten im rettungsdienst ist mit dem mindestlohngesetz vereinbar. 20150505cest161257+0100 vergütung von bereitschaftszeiten im rettungsdienst mit mindestlohngesetz vereinbar ein arbeitnehmer im rettungsdienst hat.
Die vergütung von bereitschaftszeiten im rettungsdienst ist mit dem mindestlohngesetz vereinbar. Die vergütung von bereitschaftszeiten im rettungsdienst ist mit dem mindestlohngesetz vereinbar. Die tarifliche wochenarbeitszeit beträgt regelmäßig 39 wochenstunden.