Rentensplitting Wie Geht Das. Ein ehepaar will das rentensplitting beantragen. Durch das rentensplitting stellen sich beide ehegatten/lebenspartner so, als hätten sie gleich hohe anwartschaften während der ehezeit/lebenspartnerschaftszeit erworben, verbunden mit.
Liegen sämtliche voraussetzungen vor, können die partner durch eine gemeinsame erklärung, im allgemeinen beim rententräger des jüngeren partners, das rentensplitting herbeiführen. Voraussetzung für das rentensplitting ist nämlich, dass beide partner die regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens einer rente bezieht. Der mann hat in der splittingzeit 800 euro und die frau 600 euro rentenansprüche erworben.