Bürgergeld Vermögen. Karenzzeiten für wohnen und vermögen. Den antrag auf bürgergeld stellen sie bei ihrer.
Vermögen von bis zu 60.000 euro werden nicht auf die leistungen angerechnet. Jahr des bezugs von bürgergeld berücksichtigt werden. Jedoch muss ab dem dritten jahr des leistungsbezugs.